Gleichstellungsbeauftragte

Am Donnerstag haben wir „Pärchengrillen“ gemacht. Zwei befreundete Paare sind zu uns gekommen und und wir haben gegrillt. Feine Sache.

Eine der drei anwesenden Damen ist, als wir das Thema Arbeitsrecht ansprachen, förmlich übergekocht. Ich habe noch nie einen derartig langen Rant im real life gesehen.

Zum Hintergrund: Die junge Dame arbeitet seit mittlerweile knapp einem halben Jahr im Bereich Personalmanagement einer größeren Einrichtung des öffentlichen Dienstes. Sie hat sich derartig über das AGG, Landesgleichstellungsgesetz und dergleichen ausgelassen, dass sie wirklich und wahrhaftig rot angelaufen ist.

Ganz besonders ärgert sie deren Gleichstellungsbeauftragte. Und zwar ist es so, dass diese sehr genau darauf achtet, wer alles zu Vorstellungsgesprächen geladen wird und letztendlich auch eingestellt wird. Nun ist es so, dass das LGG NRW sagt, das

§7 (2) Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses bevorzugt einzustellen, soweit in dem Zuständigkeitsbereich der für die Personalauswahl zuständigen Dienststelle in der jeweiligen Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Frauen als Männer sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Satz 1 gilt auch für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, soweit in der damit verbundenen Vergütungs- oder Lohngruppe der jeweiligen Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Frauen als Männer sind.

Das stellte meine Bekannte schon mehrmals vor ein Problem (auf spätere Nachfrage: In einem halben Jahr waren es 9 oder 10 Fälle). Nämlich genau dann, wenn sie der Ansicht war, dass ein Mann besser geeignet war, seine Qualifikationen jedoch nur knapp besser waren. In einem Fall hatte sie sogar nahezu identische Bewerbungen vor sich liegen, wo man sich über die Gewichtung der Noten bzw. der Zusatzqualifaktionen hätte streiten müssen. Diese nicht eindeutigen Fälle (auch da wo z.B. zwei Männer oder zwei Frauen ungefähr gleich gut qualifiziert sind) werden dann in deren Team genauer besprochen.

Das Problem entsteht aber, wenn in einer solchen knappen Situation ein Mann gegen eine Frau „antreten“ muss. Es verliert immer der Mann. Auch dann, wenn sich das Team einig ist.

Denn es passierte bisher in dieser Situation immer, dass die Gleichstellungsbeauftragte ein Veto eingelegt hat, wenn der Mann genommen wurde. Zum Vorstellungsgespräch wurden immer beide geladen, aber wenn es dann um die Einstellung ging und der Mann immernoch die Nase vorne hatte…

Auf jeden Fall ist es immer ein enormer zeitlicher Aufwand und Arbeitskraft von Nöten um dem Einspruch zu begegnen und die Entscheidung zu rechtfertigen. Zitat: „Der blöden Ziege reicht es nicht mal, wenn wir eine Kopie des Teamprotokolls beilegen, in der wir einstimmig der Meinung sind, dass der Mann besser geeignet ist. Und wir sind vier Frauen und ein Mann im Team.“



Ich befürchte, dass schon einige Männer einen Job nicht bekommen haben, weil die zuständigen Abteilungen und Personen weder den Nerv noch die Zeit hatten, sich mit der Gleichstellungsbeauftragten auseinanderzusetzen.



Update: Ein paar Links aus den Kommentaren, die ganz interessant sind:

Ein Beitrag der diesen Blogpost noch etwas ausführlich und wwesentlich weniger anekdotisch betrachtet:
http://maninthmiddle.blogspot.de/p/frauenquoten.html#gleicheq

Ein Beitrag, der den rechtlichen Aspekt genauer betrachtet:
http://maninthmiddle.blogspot.de/2016/06/gleichstellung-nach-duesseldorfer-art-drmodg.html#

Ein weiterer Link war in den Kommentaren zu Zahlen zu Sachsen. Das werde ich mir mal genauer anschauen und ggf. einen Blogpost dazu machen. Danke dafür.

8 Gedanken zu “Gleichstellungsbeauftragte

  1. Danke für das Beispiel! Ich habe das gleich in meinem Text über die Bevorzugung von Frauen bei „gleicher Qualifikation“ verlinkt. Leider kann man gegen diese Verfahrensungerechtigkeiten nicht an, die sind politisch gewollte strukturelle Diskriminierungen von Männern und auch nicht juristisch angreifbar.

    Speziell in NRW geht es bei den Beamten übrigens noch viel ruppiger zu, s. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW + weitere später erschienene Artikel dazu (googlen).

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    • Immerhin bemerkt sie als Insider die Unfairness der Besetzungsverfahren und hat eine klare Meinung dazu. Ob sie selber davon profitiert hat, weiß man bei keiner Frau heutzutage.

      Wesentlich ärgerlicher sind die vielen Quotenfrauen, die materiell von der Verfahrensungerechtigkeit profitiert haben und sich dann auch noch Gott weiß was auf ihre nachgewiesene Qualifikation einbilden.

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  2. Noch eine Ergänzung: ich kann nur immer wieder dazu einladen, diese Gesetze wie das LGG NRW („Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)“) selber zu lesen (z.B. hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=220071121100436242), um die Verlogenheit feministischer Argumentationen selber zu erleben. Der schon im Blogpost zitierte §7(2) ist fast noch harmlos im Vergleich zu anderen Stellen in diesem Gesetz.

    § 1 „Ziel des Gesetzes“ stellt in Absatz (1) klar:

    „Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.“

    Eine Förderung von Männern ist damit gemäß diesem Gesetz nicht möglich, die Aufzählung der förderbaren Personengruppen („Frauen“) ist abschließend.

    Ich frage mich immer, wie zerrüttet das logische Denkvermögen sein muß, um solche inneren Widersprüche in einem einzigen Absatz zu produzieren. Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bekommen Frauen in diesem Gesetz (und Dutzenden anderen) mehr Rechte als Männer!?! Das Gesetz steht offensichtlich im Widerspruch zu GG Art. 3.

    Das Gesetz schreibt konsequenterweise in § 5a die „Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen“ und § 6 „Inhalt des Frauenförderplanes“ die einseitige Förderung von Frauen vor, dieser wiederum hat den „Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen“ als Ziel. Der Anteil der Frauen ist in den Bereichen, „in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 vom Hundert zu erhöhen“, d.h. implizit wird hier eine einseitige Frauenquote von 50% definiert.

    Eine analoge Quote für Männer existiert nicht, Frauen und Männer werden also nicht gleichbehandelt, das Gesetz steht offensichtlich im Widerspruch zu GG Art. 3 (was aber nur eine Konsequenz von §1(1) ist).

    In Abschnitt IV Gleichstellungsbeauftragte, §15ff, wird durchgängig nur nur die weibliche Form „eine Gleichstellungsbeauftragte“ verwendet. Diese ist – im Gegensatz zur männlichen Form, schade aber auch! – nicht generisch, also als generisches Femininum wie bei „er/sie ist eine Zicke“ zu verstehen, sondern die übliche juristische Formulierung um auszudrücken, daß diese Positionen mit einer Frau zu besetzen sind. Also ein weiterer offensichtlicher Widerspruch zu GG Art. 3 (unabhängig von §1(1)).

    Zurück zu den Gleichstellungsbeauftragten, von denen Deine Bekannten erzählt haben. Die machen genau das, was ihnen im Gesetz als Aufgabe vorgegeben wird und was die radikalfeministische Landesregierung NRW auch erwartet: die Durchsetzung der 50% Quote bzw. überall einfache Mehrheiten für Frauen (demokratietechnisch betrachtet). Die Gleichstellungsbeauftragten haben zwar Ermessensspielräume, aber das Gesetz drückt ihnen scharfe Waffen in die Hand und die gesetzgebenden Damen Kraft und Löhrmann erwarten, daß diese Waffen auch gegen Männer eingesetzt werden.

    Deswegen geht die Verärgerung über die „blöden Ziege“ am Kern des Problems vorbei: der Fisch stinkt vom Kopf her. Für den Job als Gleichstellungsbeauftragte bewerben sich zwar gerne feministisch radikalisierte Frauen (ein Ziel der Gender Studies ist ganz klar die Produktion feministischer Apparatschicks, s. Anteil Nr.3 der Gender Studies), aber selbst gemäßigtere Damen sind an das Gesetz gebunden und bekommen, wenn sie keinen Erfolg haben, Druck von oben.

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